Advertorial, alleinerziehend

Kinderzuschlag für Allein- und Getrennterziehende: Lohnt sich der Antrag für dich?

86050241-1FE4-4728-9750-13ECC6D8CFDB

In Kooperation mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

„Mama, wir sind doch nicht arm!“ Aber du musst gar nicht am Existenzminimum leben, um Anspruch auf staatliche Unterstützung wie den Kinderzuschlag zu haben. Gerade als Allein- oder Getrennterziehende kommst du auch mit einem soliden Einkommen rasch an deine finanziellen Grenzen. Besonders in großen Städten frisst die Miete oft bis zur Hälfte deines Gehalts auf. Kommen dann noch Ausgaben „außer der Reihe“ dazu wie Klassenfahrten oder neue Winterkleidung deiner Kinder, wird es schnell knapp.

Bei der Familienkasse kann daher bereits seit 2005 der Kinderzuschlag beantragt werden; eine finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Seit Mitte 2019 sind dies immerhin bis zu 185 Euro monatlich pro Kind. Umso erstaunlicher, dass ich selbst lange gar nichts von dieser Möglichkeit wusste. Also los! Eine Recherche auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

  1. Du hast mindestens ein Kind unter 25 Jahren, das mit dir in einem Haushalt lebt, nicht verheiratet oder verpartnert ist und für das du Kindergeld erhältst.
  2. Du verdienst genug, um für dich selbst zu sorgen, das Einkommen reicht aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie. Du musst wenigstens 600 Euro (bei Paaren 900 Euro) verdienen.
  3. Die bisher geltende Höchsteinkommensgrenze entfällt ab 1. Januar 2020, so dass du Kinderzuschlag auch bei etwas höherem Einkommen beziehen kannst. Es lohnt sich hier ab Januar 2020 einen neuen Antrag zu stellen, wenn der Kinderzuschlag bisher abgelehnt wurde. Der Kinderzuschlag fällt bei höherem Einkommen nicht mehr schlagartig weg, sondern verringert sich nach und nach, bis er ganz ausgelaufen ist. 

Die Berechnung des Kinderzuschlags ist etwas kompliziert und orientiert sich unter anderem an den Regelsätzen im SGB II, detaillierte Infos hierzu findest du im Merkblatt Kinderzuschlag der Familienkasse. Du kannst auch gern den KiZ-Lotsen der Familienkasse nutzen, um deinen Anspruch zu prüfen.

Echte Unterstützung für Allein- und Getrennterziehende?

Allein- oder Getrennterziehende werden durch die Neuregelungen des Kinderzuschlages im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetzes“ endlich besser gestellt, da das Einkommen des Kindes, zu dem auch der Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss gehört, seit dem 1. Juli 2019 nur noch zu 45% auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Außerdem hat sich der Aufwand bei der Beantragung etwas reduziert, da der Kinderzuschlag nun aufgrund des Einkommens aus den letzten 6 Monaten verlässlich für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt wird. Ist der Kinderzuschlag bewilligt, wird er direkt mit dem Kindergeld ausgezahlt. Rückforderungen gibt es nicht mehr!

Auch erwerbstätige Eltern, die mit Kindergeld, Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld 100 Euro unter dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II bleiben, können nun den Kinderzuschlag beantragen.

Da du nun auch – durch den Wegfall der Höchsteinkommensgrenze – den Kinderzuschlag beziehen kannst, wenn dein Einkommen plus Kindergeld über den SGB II-Sätzen liegt, wird der Spielraum für den Bezug des Kinderzuschlags ab dem 1.1.2020 viel breiter. Bei Paaren, die ihre Kinder im 50:50 Wechselmodell erziehen, ist allerdings nur der Elternteil berechtigt, den Kinderzuschlag zu erhalten, bei dem das Kind gemeldet ist. Der andere geht bis jetzt also gegebenenfalls trotz ähnlich hoher Lebenshaltungskosten leer aus. Wie das Ministerium auf Nachfrage bestätigte, wurde dieser Umstand jedoch bereits an die zuständigen Stellen kommuniziert und soll im Rahmen einer anstehenden Unterhaltsrechtsreform im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode berücksichtigt werden. 

Warum sich ein Antrag zusätzlich lohnt

Wer den Kinderzuschlag bekommt, muss keine KiTa-Gebühren zahlen und hat Anspruch auf Leistung zur Bildung und Teilhabe und damit verschiedene Sach- und Geldleistungen. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen:

  • eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege,
  • mehrtägige Klassenfahrten oder Ausflüge von Kita oder Tagespflege,
  • 150 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr,
  • Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler – auch wenn die Fahrkarten für andere Fahrten nutzbar sind,
  • Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder – unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung,
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule (auch in Kooperation mit dem Hort), Kindertagesstätte oder in der Tagespflege,
  • pauschal 15 Euro monatlich für Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. im Sportverein oder in der Musikschulen).

Wie stelle ich den Antrag?

Auf der Seite der Familienkasse der Agentur für Arbeit erfährst du, welche Unterlagen für den Antrag auf Kinderzuschlag du benötigst. Über den sogenannten KiZ-Lotsen kannst du dir dort auch einen ersten Eindruck verschaffen, ob du die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllst. Den Antrag kannst du anschließend online ausfüllen und an die zuständige Familienkasse postalisch oder per Fax senden. Ab Februar 2020 kann der Antrag auf Kinderzuschlag auch online ausgefüllt werden.

Ein Verzeichnis aller Familienkassen findest du auf der Seite der Agentur für Arbeit. Die Familienkasse wird den Antrag prüfen und sich mit einem Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid bei dir melden, genauso, wenn Unterlagen fehlen sollten.

Das alles klingt erst einmal nach einigem an Bürokratie und erinnert mich verdächtig an den „Antragsmarathon“ vor bzw. kurz nach der Geburt meines Sohnes: Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld etc. Andererseits bin ich der Meinung, dass die Reform des Kinderzuschlages auch ein Umdenken seitens des Gesetzgebers zeigt: Ja, es gibt Allein- und Getrennterziehende, die nicht am Existenzminimum leben und dennoch finanzielle Unterstützung sehr gut gebrauchen können.

Daher würde ich sagen, wenn die Möglichkeit besteht, dass ihr für eine Förderung in Frage kommt, stellt unbedingt den Antrag. Es lohnt sich auf jeden Fall. Durch den Kinderzuschlag, die Kita-Gebührenfreiheit und die Leistungen für Bildung und Teilhabe habt ihr deutlich mehr Geld zur Verfügung. Auch als Signal: Ja, es gibt uns und unsere Kinder. Als Familien sind wir schützens- und unterstützenswert. Und unsere Kinder haben es verdient, dass wir uns z.B. ihre Klassenfahrt oder ihr Schülerticket ohne Sorgenfalten leisten können. Auch mit nur einem Einkommen als Allein- oder Getrennterziehende!

Herzlichen Gruß, Sarah

PS. Habe ich eurer Meinung nach die wichtigsten Infos zum Kinderzuschlag gut zusammengefasst? Habt ihr den Antrag bereits selbst gestellt und was waren eure (bisherigen) Erfahrungen damit? Ich freue mich sehr über eure Kommentare!

[Foto: Pixabay]



8 Gedanken zu „Kinderzuschlag für Allein- und Getrennterziehende: Lohnt sich der Antrag für dich?“

  1. Ich fände es besser, wenn der Kinderzuschlag nicht an Wohngeld oder Bildung und Teihabe gekoppelt wäre. Optimal wäre es, wenn man den Kinderzuschlag unabhängig von Wohngeld erhält oder von Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss.
    Da müssten die Regelungen für den Kinderzuschlag nochmal reformiert werden, um allen Alleinerziehenden mit oder ohne Wohngeld oder SGB II die Chance von finanzieller Sicherheit zu geben, damit man es nicht nötig hat SGB II zu beziehen.

    Like

    1. Liebe Helene,
      danke für deinen Kommentar und die Überlegungen zum Thema! Hast du selbst denn den Kinderzuschlag beantragt und kannst etwas zu deinen Erfahrungen damit sagen? Lg, Sarah

      Like

  2. Da ich im Wechselmodel 50/50 lebe, bekomme ich zwar Kindergeld aber teile es zur Hälfte mit dem Vater. Dazu steht leider nirgends ein leitfaden wie es sich da verhält. Ebenso ist das Kind bei mir als nebenwohnsitz gemeldet. Im Antrag steht, es wird nur bewilligt wenn das Kind bei einem gemeldet ist. Aber zählt hierzu auch der Nebenwohnsitz?
    Fragen über Fragen?!

    Like

    1. Hallo Lucy, bekommst du oder der Vater eures Kindes das Kindergeld überwiesen? Meiner Kenntnis nach ist Hauptwohnsitz und Empfang des Kindergeld neben der Höhe des Einkommens eine Voraussetzung für den Erhalt des Kinderzuschlags (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer). Das ist für Eltern, die im Wechselmodell erziehen, tatsächlich schwierig. Ich würde mich auf jeden Fall bei eurer zuständigen Familienkasse erkundigen, zumal sich durch Corona ja noch mal einiges in Bezug auf den KiZ geändert hat.
      Viele Grüße und viel Erfolg im Antrags-Dschungel!…😅 Sarah

      Like

  3. Hallöchen, vielen Dank für den Artikel. Als alleinerziehender Vater mit einem Kind vier Kindern im Wechselmodell bin ich immer daran interessiert, etwas zum Thema Kinderzuschlag im Netz zu finden. Ich denke, ich kenne mich in diesem Themengebiet sehr gut aus. Vor allem, wenn der Antrag wegen zuviel oder zu geringen Einkommen nicht bewilligt wird. Schön wäre es, wenn das Wechselmodell endlich gewürdigt werden würde und man wenigstens den halben Kinderzuschlag für die Kinder bekommen könnte, die zwar hälftig bei einen leben, für die man aber kein Kindergeld bekommt.
    Zu dem Vorgänger-Kommentar wegen Wohngeld und KIZ: Eigentlich ist es so, dass, wenn man im SGB II Bezug ist, ist man nicht KIZ-berechtigt und somit gibt es auch kein Wohngeld.
    LG aus Halle sendet Stefan

    Like

    1. Hallo Stefan, danke für deinen Kommentar und deine Ergänzung zu KIZ und SGB II-Bezug! Viele Grüße, Sarah
      PS. Was aus deinem Kommentar nicht ganz klar wird: wieviele Kinder erziehst du denn im Wechselmodell? Eins oder vier?🙂

      Like

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s