
Als Germanistin und Liebhaberin der deutschen Sprache achte ich aktuell nicht nur auf den Inhalt öffentlicher Statements, sondern auch auf deren Formulierung. Ein Fundstück der besonderem Art begegnete mir zuletzt im Archiv des Deutschen Bundestages. Bereits Ende Januar 2021 veröffentlichen die Wissenschaftlichen Dienste für Abgeordnete des Bundestages ein Dossier mit „Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen“. Zimperlich geht es darin nicht zu: Gesunde werden zu „Nichtstörern“ erklärt, Menschen mit positivem Test zu „Krankheitsverdächtigen“, „Ansteckungsverdächtigen“ oder „Ausscheidern“, deren „Beobachtung, Absonderung und Tätigkeitsverbot“ zu regeln sei.
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