
Der Bundestag hat gestern die Abschaffung des Bürgergeldes beschlossen. Statt dessen soll in Zukunft eine „Grundsicherung“ für Arbeitslose in Kraft treten. Diese beinhaltet deutlich stärkere Sanktionen für Menschen, die sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen.
Ziel des Gesetzes: Einsparungen in Milliardenhöhe. De facto werden hierdurch jedoch vermutlich nur rund 1 bis 1,5 Milliarden Euro eingespart. Bei einem Gesamthaushalt von 500 Milliarden Euro ist das überschaubar. Allein die Umstellung auf die neue Grundsicherung soll die Agentur für Arbeit zudem in den kommenden drei Jahren 260 Millionen Euro kosten… Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf zugestimmt, die Entscheidung des Bundesrats steht noch aus.
Was bedeutet das für Alleinerziehende?
Insgesamt wird der Druck klar erhöht, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen, auch bei „schlechter bezahlten oder unpassenden Tätigkeiten“.
⁉️ Wer entscheidet nach welchen Kriterien, welches Arbeitsverhältnis passend ist? Und: Wie lange hat ein solches „schlechter bezahltes, unpassendes“ Arbeitsverhältnis Bestand, insbesondere bei bereits hoch belasteten, ggf. psychisch kranken, Menschen? Gerade Alleinerziehende sind psychisch ohnehin oft stark gefordert. Sie könnten hier noch zusätzlich unter Druck geraten. Mir stellt sich die Frage: Wird hier nicht eher kurzfristige Kosmetik für die Arbeitsmarktstatistik betrieben, statt echter Arbeitsbeschaffung?
Eltern müssen ihre Kinder bereits nach einem Lebensjahr in Fremdbetreuung abgeben, um wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden zu können. Bisher galt: nach drei Jahren.
⁉️ Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie bei bundesweit fehlenden Kitaplätzen und vielerorts zeitlich vollkommen unzureichendem Betreuungsangebot in Kindergärten und Schulen. Insbesondere Alleinerziehende und Eltern ohne familiäre Unterstützung in der Nähe geraten hier zusätzlich unter Druck!
Alleinstehende werden grundsätzlich dazu verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten. Nur in Ausnahmefällen wird Teilzeit genehmigt.
⁉️ Auch hier: Was bedeutet das für Alleinerziehende, die ohnehin oft Schwierigkeiten haben, die Betreuung ihrer Kinder während ihrer Arbeitszeit sicherzustellen? Aber auch für Menschen mit körperlichen oder psychischen Erkrankung, die ggf. gar nicht dauerhaft das Pensum einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit leisten können? Die Doktrin „Nur Vollzeitarbeit ist gute Arbeit“ ist hoffnungslos überholt, sie wird hier aber wieder bedient, kombiniert mit einer kalten Leistungslogik, die armen Menschen Sozialbetrug unterstellt und sie noch abhängiger von den Entscheidungen der Mitarbeiter:innen der Jobcenter macht.
Auch die Wohnkosten werden früher und strenger als bisher darauf geprüft, ob sie als angemessen eingestuft und damit in vollem Umfang vom Staat übernommen werden.
⁉️ Insbesondere in Städten mit hohem Mietspiegel kann das dazu führen, dass Menschen ihr Zuhause verlieren. Für Alleinerziehende, die ohnehin schlechtere Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben als zum Beispiel Paare ohne Kinder und mit ihren Kindern oft bereits beengt wohnen, bedeutet das zusätzlichen Stress.
Mein Fazit: Sozial ungerecht, zu kurz gedacht und nicht einmal besonders wirksam, was das Ziel der Kostenreduktion betrifft.
Übrigens: Die Diäten der Abgeordneten im Bundestag steigen gerade um knapp 600 Euro, während das Bürgergeld für Alleinstehende bei maximal 563 Euro pro Monat liegt…
Quellen:
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-grundsicherung-1150460
- https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-03/buergergeld-grundsicherung-reform-koalition#was-ist-der-unterschied-zwischen-buergergeld-und-der-grundsicherung
- https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/diaeten-abgeordnete-bundestag-100.html
